01.02.2024
Was ist zu tun, wenn der Trauerfall eintritt?

Eine Orientierungshilfe für die ersten Schritte nach dem Todesfall.

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss durch eine Ärztin oder einen Arzt ein Totenschein ausgestellt werden.

Es ist nicht erforderlich, den Verstorbenen danach umgehend durch ein Bestattungsinstitut abholen zu lassen. Die Bestattungsgesetze der mitteldeutschen Länder lassen dafür eine Frist von 24 Stunden ab Todeszeitpunkt (Sachsen), in Sachsen-Anhalt und Thüringen sogar mehr, zu. So ist gewährleistet, dass ein angemessener Abschied aus dem letzten Lebensumfeld der/des Verstorbenen möglich ist.

Die am nächsten stehenden Menschen sollen umgehend benachrichtigt werden, um mit ihnen alle erforderlichen Schritte zu bedenken. Etwa vorhandene Verfügungen der/des Verstorbenen sollen dabei Beachtung finden.

Nehmen Sie Kontakt mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer auf, um eventuell eine Aussegnung und die Trauerfeier zu besprechen. Kirchlich bestattet werden nicht nur Kirchenmitglieder. Die Bestattung eines Menschen, der nicht zur Kirche gehört hat, ist grundsätzlich möglich, wenn die Angehörigen, die zur Kirche gehören, es wünschen.

Mit der Friedhofsverwaltung muss die Art sowie die Lage des Grabes geklärt werden. Bedenken Sie dabei, dass Sie mit dem Grab den Ort wählen, an dem Sie sich erinnern, stille Zwiesprache halten, danken, klagen und beten können.

Mit dem Bestattungsinstitut sind neben den Fragen zur Bestattung selbst auch weitere zu erledigende Aufgaben zu bedenken (z. B. Todesanzeige). Dabei entscheiden Sie, welche dieser Aufgaben Sie selbst erledigen und welche Sie dem Bestatter überlassen wollen.