In der Kreissynode bringen sich die Kirchengemeinden und Dienstbereiche auf der Ebene des Kirchenkreises ein. Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises.
Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben. Sie nimmt den Bericht des Kreiskirchenrates entgegen und kann ihm Aufträge erteilen.
Die Kreissynode hat das Recht, an die Landessynode Anträge zu richten.
Die Kreissynode kommt zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Sie wird durch Präses Friedhelm Fiedelak und seinen zwei Stellvertretern geleitet.
Die Kreissynoden hat folgende Kollektenanlässe für den Kirchenkreis im Jahr 2023 festgelegt.
- 08.01.2023 (1. Sonntag nach Epiphanias): Fonds für Soziale Härtefälle
- 12.02.2023 (Sexagesimae): Notfallseelsorge
- 23.04.2023 (Misericordias Domini): Jugenddankopfer 2023/24: Kinderhospiz in Rumänien
- 18.06.2023 (2. Sonntag nach Trinitatis): Evangelische Grundschulen im Kirchenkreis
- 06.08.2023 (9. Sonntag nach Trinitatis): Telefonseelsorge
- 17.12.2023 (3. Advent): Kreisposaunenarbeit