12.03.2020
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus

Alles geschehe im Sinn von 1. Korinther 10,24: „Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient.“    

Das Coronavirus wird nach aktuellem Kenntnisstand über eine Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen. Das bedeutet, dass z.B. direktes Angehustet-Werden (Speichel) oder das Berühren von infizierten Flächen mit der Hand zur Infektion führen kann.

Beachten Sie bitte die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die auch für den herkömmlichen Grippeschutz gelten: eine gründliche Hände-Hygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Niesen und Husten in die Armbeuge, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten, Abstand halten – insbesondere von Erkrankten – und gute Belüftung der Räume. Die zehn wichtigsten Hygienetipps finden Sie auf diversen Postern zum Aushängen, z.B. hier. Das darin angeleitete gründliche Händewaschen soll 20 bis 30 Sekunden dauern. In vielen Kindergärten messen die Kinder diese Zeit, indem sie zweimal das Lied „Happy Birthday“ singen – ein Vaterunser bringt es auf dieselbe Zeit.

 

Kinder- und Jugendfreizeiten

Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat alle mehrtägigen Klassenfahrten bis 31.05.2020 untersagt.

Auf diesem Hintergrund gibt das Kinder- und Jugendpfarramt der EKM gemeinsam mit dem Dezernat Bildung des Landeskirchenamtes folgende Empfehlung:

In Anlehnung an den Erlass des Landes wird gebeten, kirchliche Fahrten und Freizeiten in diesem Zeitraum in Ihrem Zuständigkeitsbereich abzusagen. Achten Sie auf die aktuelle Informationslage, die sich ständig ändern kann. Damit nehmen Sie Ihre Verantwortung derzeit am besten wahr. Alles, was die Geschwindigkeit der Ausbreitung der Krankheit bremst, ist hilfreich.

Diese Empfehlung gilt vor allem für mehrtägige Veranstaltungen. Bedenken Sie aber bitte auch, dass kirchliche Gruppen im Gegensatz zu Schulklassen weniger regional bzw. lokal begrenzt sind, sondern meist aus einem weiteren Einzugsgebiet kommen. Bitte prüfen Sie den Umgang mit allen Ihren Veranstaltungsformaten! Wie überschaubar ist der Kreis der Teilnehmenden? Stellen Sie es ggf. den Teilnehmenden von Eintagesveranstaltungen frei, nicht teilzunehmen.

Die Entwicklungen werden weiterhin sehr genau beobachtet und wichtige Informationen auf diesem Link bereit gestellt:
https://www.evangelischejugend.de/corona/

 

Gottesdienste und weitere Veranstaltungen

Die Evangelische Kirche und ihre Gemeinden haben als Teil der Gesellschaft und des öffentlichen Lebens zur Vermeidung einer explosionshaften Ansteckungswelle beizutragen.

Im Kirchenkreis Naumburg-Zeitz sind deshlab wie in vielen weiteren Kirchenkreisen alle kirchlichen Veranstaltungen bis Ostern abgesagt.

Die EKM empfiehlt, Veranstaltungen wie Konzerte, Chorproben, Konferenzen abzusagen bzw. zu verschieben. Auch Dienstreisen sollten vermieden und durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt werden. (Videokonferenzen können z.B. über ZOOM oder Google Hangouts abgehalten werden.)

  • pro Person vier Quadratmeter Aufenthaltsfläche bereitstellen
  • die Teilnehmer über Schutzmaßnahmen wie Handhygiene oder Nies-Etikette informieren
  • die Veranstaltung vorher dem Landesverwaltungsamt anzeigen.

Alle Bekanntmachungen der EKM finden Sie hier.

 

Trauerfälle

Aus der Sonderberatung der Landesregierung Sachsen-Anhalts gibt es momentan (Stand: 13.03.) nur die Empfehlung, bis 13. April keine Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden zu lassen. (Protokoll von der Sitzung)

In Thüringen sind alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern verboten. In der aktuellen Situation seien solche Versammlungen "aus infektionshygienischer Sicht nicht mehr zu verantworten", heißt in einem Erlass des Thüringer Landesverwaltungsamtes, der zunächst bis 10. April gilt. Veranstaltungen, die dagegen verstoßen, sollen sofort aufgelöst werden.

Auch bei Versammlungen mit weniger als 50 Personen gelten strikte Auflagen: Der Veranstalter habe zu prüfen, ob die Veranstaltung tatsächlich notwendig ist, teilte das Landesverwaltungsamt mit. Demnach solle auch geprüft werden, ob Teilnehmer Erkältungssymptome zeigen oder aus Risikogebieten kommen sowie ob Personen zu Risikogruppen - also etwa mit Vorerkrankungen - gehören. Wer eine solche Veranstaltung plant, muss darüber hinaus

  • Zeigen Teilnehmer Erkältungssymptome oder kommen aus Risikogebieten müssen sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 
  • Pro Person müssen vier Quadratmeter Aufenthaltsfläche bereitstehen (nur jeden zweiten oder dritten Platz besetzen!).
  • Teilnehmer über Schutzmaßnahmen wie Handhygiene oder Nies-Etikette informieren. 
  • Raum lüften. 

 

Zu Trauerfeiern teilt das Landesverwaltungsamt mit:

  • Es sollte eine Beschränkung auf 49 Personen (inkl. Pfarrer, Organist usw.) versucht werden.
  • Alle Anwesenden sollten zum Zwecke einer Nachverfolgung erfasst werden.
  • Die Räumlichkeiten sollten so gewählt werden, dass nur jeder zweite Sitzplatz besetzt wird.

 

Die Informationen vom Burgenlandkreis (Stand: 16.03.)

  • Versuchen Sie im Gespräch mit den Hinterbliebenen die Situation und Verhaltensweisen abzusprechen.
  • Legen Sie fest, was Ihre Obergrenze für die Besucher Trauerfeier ist.
  • Weisen Sie deutlich auf die o.G. Vorgaben hin. Besonders zum Schutz aller teilnehmenden Personen.


Kreiskirchenamt

Das Kreiskirchenamt Naumburg bitttet darum, von persönlichen Besuchen im Amt abzusehen. Auch die Mitarbeitenden sind angehalten keine Außentermine mehr wahrzunehmen.

Ihre Anprechpartner sind während der Dienstzeiten per Telefon, E-Mail und per Post erreichbar.

Alle Kontaktinformationen erhalten Sie auf der Homepage: https://www.kirchenkreis-naumburg-zeitz.de/kirchenkreis/kreiskirchenamt/