24.04.2025
Rund um die Kandidaten und die Kandidatenliste
Jugendliche und die GKR-Wahl
Bei der kommenden GKR-Wahl gibt es für die Jugendlichen in Ihrer Kirchengemeinde neue Möglichkeiten mitzuwirken.
Dies betrifft zum einen das aktive Wahlrecht, d.h., dass Jugendliche ab 14 Jahren den GKR wählen dürfen. Zum anderen betrifft dies das passive Wahlrecht. Jugendliche ab 16 Jahren können in den GKR gewählt werden (bei Zustimmung der Sorgeberechtigten). Sie haben alle Rechte eines Kirchenältesten, können aber vor Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht in den Vorsitz gewählt werden.
Bitte weisen Sie Ihre Jugendlichen auf Ihre Rechte hin, damit sie sich mit der Wahl auseinandersetzen können (z.B. in der Jungen Gemeinde).
Hilfsmittel zur Kandidatengewinnung
Spätestens am 18.05.2025 läuft die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ab (es sei denn, Sie haben für Ihre Kirchengemeinde einen früheren Termin beschlossen). Sie befinden sich also in der heißen Phase der Kandidatengewinnung. Ein mögliches Hilfsmittel, um mit potenziellen Kandidaten ins Gespräch zu kommen und Vorbehalte abzubauen, sind die Kurzfilme von engagierten GKR-Mitgliedern in unserer Landeskirche. Diese finden sie unter folgendem Link: www.wahlen-ekm.de/gkr-wahl/kandidatensuche/. In den Kurzfilmen werden Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Arbeit im GKR gegeben, z.B. Muss man wissen, wie man einen Bauantrag stellt? Muss man bibelsicher sein? Kann man im GKR was bewegen?. Die Antworten sind mal ernst, mal mit einem Augenzwinkern versehen und eignen sich gut zum Teilen in den sozialen Medien oder zum Verschicken als Link.
Die Kandidatenliste
Bis spätestens zum 31.05.2025 beschließen Sie aus den eingegangenen Kandidatenvorschlägen und ggf. vom GKR ergänzten Kandidaten eine Kandidatenliste. Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Kandidat mehr aufgestellt wird, als Plätze zu besetzen sind. Dies ermöglicht u.a. den Wählern eine Auswahl unter den Kandidaten und garantiert Ihnen, dass Sie im zukünftigen GKR auch Stellvertreter haben. Alle Kandidaten müssen eine Erklärung unterschreiben, mit der sie der Kandidatur zustimmen: Kandidatenerklärung
Änderungen an der Kandidatenliste
Bitte prüfen Sie bis zum 15.06.2025, ob alle Kandidaten wählbar sind. Eventuelle Ersatzkandidaten können bis spätestens zum 30.06.2025 benannt werden. Sollte sich die Kandidatenliste bis Ende Juni geändert haben, fassen Sie bitte nochmals einen Beschluss über die aktualisierte Kandidatenliste.